Basel II

Unter "Basel II" versteht man die Regelungen der Baseler Eigenkapitalvereinbarung.

Kern dieser Vereinbarung ist, dass Banken für Kredite eine genormte Risikobeurteilung vornehmen. In Abhängigkeit von diesen Ergebnissen müssen die Banken einen Teil der Kreditsumme mit ihrem Eigenkapital unterlegen, was die Kreditkosten beeinflusst.