Basel II
Unter "Basel II" versteht man die Regelungen
der Baseler Eigenkapitalvereinbarung.
Kern
dieser Vereinbarung ist, dass Banken für Kredite eine genormte Risikobeurteilung
vornehmen. In Abhängigkeit
von diesen Ergebnissen müssen die Banken einen Teil der Kreditsumme mit
ihrem Eigenkapital unterlegen, was die Kreditkosten beeinflusst.