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  Betriebliche Versorgungssysteme
Durch ständige Leistungseinschränkungen in den gesetzlichen Sicherungssystemen gewinnt die individuelle Vorsorge zunehmend an Bedeutung.
Dabei nimmt der Gesetzgeber auch die Betriebe in die Pflicht, ihren Mitarbeitern Möglichkeiten der Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenvorsorge in angemessener Qualität zur Verfügung zu stellen.

Da die meisten Betriebe mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowohl fachlich als auch personell überfordert sind, bieten wir auf Wunsch einen Full-Service an:
   
Wir informieren Sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und beraten bei der Auswahl des geeigneten Durchführungsweges unter Beachtung tarifvertraglicher Vorgaben.
Wir besprechen in Ihrem Auftrag mit Betriebsrat und Mitarbeitern die mit Ihnen abgestimmten Möglichkeiten betrieblicher Vorsorge und erstellen individuelle Vorschläge.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung betrieblicher Versorgung und stehen Ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.

Für die Inhaber und Führungskräfte gibt es Versorgungs-
modelle, die über die Vorsorge hinaus auch interessante steuerliche Vorteile bieten. Je nach Rechtsform des Unternehmens und Beteiligungsverhältnis können die Durch-
führungswege der betrieblichen Altersversorgung eine ideale Alternative bzw. Ergänzung zur privaten Vorsorge darstellen.

 

 
 
 
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Gußmann unterstützt Ihr Unternehmen beim Aufbau eines betrieblichen Versorgungssystems.
 
 
 
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