Durch ständige Leistungseinschränkungen
in den gesetzlichen Sicherungssystemen gewinnt die individuelle
Vorsorge zunehmend an Bedeutung.
Dabei nimmt der Gesetzgeber
auch die Betriebe in die Pflicht, ihren Mitarbeitern Möglichkeiten
der Alters-, Berufs- und Hinterbliebenenvorsorge in angemessener
Qualität zur Verfügung zu stellen.
Da die meisten Betriebe mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowohl
fachlich als auch personell überfordert sind, bieten wir auf Wunsch einen
Full-Service an:
Wir informieren Sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
und beraten bei der Auswahl des geeigneten Durchführungsweges
unter Beachtung tarifvertraglicher Vorgaben.
Wir besprechen in Ihrem Auftrag mit Betriebsrat und Mitarbeitern
die mit Ihnen abgestimmten Möglichkeiten betrieblicher Vorsorge
und erstellen individuelle Vorschläge.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung betrieblicher
Versorgung und stehen Ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner für
Rückfragen zur Verfügung.
Für die Inhaber und Führungskräfte gibt es Versorgungs-
modelle, die über die Vorsorge hinaus auch interessante steuerliche
Vorteile bieten. Je nach Rechtsform des Unternehmens und Beteiligungsverhältnis
können die Durch-
führungswege der betrieblichen Altersversorgung eine ideale Alternative
bzw. Ergänzung zur privaten Vorsorge darstellen.
Gußmann
unterstützt Ihr Unternehmen beim Aufbau eines betrieblichen
Versorgungssystems.