Das KonTraG

Mit "KonTraG" wird das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich bezeichnet. Darin wird für AGs ein angemessenes Überwachungs- und Früherkennungssystem
(u. a. Risiko-Management) gefordert.

Für GmbHs hat dieses Gesetz ausstrahlende Wirkung.