Das KonTraG
Mit "KonTraG" wird das Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich bezeichnet.
Darin wird für AGs ein angemessenes Überwachungs-
und Früherkennungssystem
(u. a. Risiko-Management) gefordert.
Für GmbHs hat dieses Gesetz ausstrahlende Wirkung.