Zwischen Makler (auf Mandantenseite) und Agent (auf Versicherungsseite) verläuft die sog. Vertretungsgrenze.
Kommt es im Schadenfall zu Auseinandersetzungen, ist es entscheidend, auf welcher Seite Ihr Versicherungspartner steht.
Der Makler, im Gegensatz zum Agenten, steht auf Ihrer Seite der "Vertretungsgrenze".
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